Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Machen Sie mit Freunden oder Bekannten eine Sammelbestellung! Wir beliefern Sie 3x im Jahr mit unserem Lieferwagen (zu vorher angekündigten Terminen) ab 24 Flaschen innerhalb der Liefertour frei Haus. Bei Bestellungen unter 24 Flaschen trägt der Empfänger die Lieferkosten von 8,80 € je Anlieferung. Der Postversand per DHL erfolgt mit Versandkartons in der Verpackungseinheit von 6, 12, 18 oder 21 Flaschen unter Anrechnung der Verpackungs- und Versandkosten. Bitte beachten Sie: Beschädigungen sind sofort beim Spediteur oder dem zuständigen Postamt zu reklamieren und auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

1. Lieferbedingungen/Versandkosten
1.1. Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands, exklusive der Inseln.
1.2. Liefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
1.3. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erhalt des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
1.4. Die Lieferung erfolgt spätestens 6 Tage nach Zahlungseingang.
1.5. Kosten der Verpackung und Versendung werden gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen. Die genauen Kosten ergeben sich aus der Produktbeschreibung. Soweit nichts anderes angegeben, betragen diie Versandkosten: Der Versand erfolgt in 6er, 12er, 18er oder 21er Versandkartons. Die Versandkosten betragen bei 6 Flaschen 8,- Euro, ab 12 Flaschen 6,- Euro je Versandkarton, inklusive Mehrwertsteuer. Bei einer Bestellung ab 60 Flaschen ist der Versand kostenfrei.

2. Rügepflicht
2.1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
2.2. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
2.3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
2.4. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns nicht auf diese Vorschriften berufen.